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🌟 Anyview.ch – Fotorechte & Nutzungsbedingungen (Schweiz)
Geltungsbereich: Diese Bedingungen gelten für alle Foto-, Drohnen- und Matterport-Aufträge von Anyview.ch.
Alle von Anyview.ch erstellten Fotos, Drohnenaufnahmen und 3D-Touren bleiben geistiges Eigentum des Fotografen.
Schutzgrundlage: Schweizerisches Urheberrechtsgesetz (URG, Art. 2 ff.)
Automatischer Schutz ab Erstellung
Schutzdauer:
Individuelle Fotos: 70 Jahre nach Tod des Urhebers
Standardfotos: 50 Jahre ab Erstellung
Jede Nutzung ausserhalb der vereinbarten Lizenz ist untersagt und kann rechtlich verfolgt werden.
Personen, die auf Fotos oder 3D-Touren erkennbar sind, werden nur mit ausdrĂĽcklicher Zustimmung abgebildet.
Grundlage: Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 28)
Veröffentlichung ohne Zustimmung kann zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
Bei kommerzieller Nutzung von Personenaufnahmen ist eine separate Einwilligung erforderlich.
Mit Auftragserteilung erhält der Kunde eine nicht-exklusive, zeitlich und räumlich begrenzte Nutzungsberechtigung der Aufnahmen für die vereinbarten Zwecke:
Website / Social Media
Immobilienportale / Werbung
Print / digitale Medien
Jede andere Nutzung, insbesondere Weiterverkauf, kommerzielle Nutzung oder Lizenzierung an Dritte, erfordert eine gesonderte schriftliche Zustimmung und Lizenzvereinbarung.
Matterport-Add-Ons (Grundrisse, Hotspots, Videos, Staging) werden nur fĂĽr den vereinbarten Zweck freigegeben.
Die angegebenen Preise gelten für den vereinbarten Umfang / Fläche / Anzahl Aufnahmen.
Aufwandsabhängige Preisänderungen sind möglich, z. B.:
Grössere Bruttofläche als vereinbart
Garten / Aussenanlagen / zusätzliche Gebäude
Vorbereitungsaufwand, Aufräumen oder schwierige Zugänge
Etwaige Zusatzkosten werden vor der AusfĂĽhrung kommuniziert und vom Kunden genehmigt.
Der Kunde sorgt für zugängliche, sichere und aufgeräumte Aufnahmebereiche.
Anyview.ch übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch nicht freigegebene oder unsachgemäss zugängliche Bereiche entstehen.
Der Kunde ist verantwortlich für die Einholung von Zustimmungserklärungen bei Dritten, die auf den Aufnahmen erkennbar sind.
Jede unerlaubte Nutzung von Fotos, Videos oder 3D-Touren kann zivilrechtlich verfolgt werden (Unterlassung, Schadenersatz, Lizenznachzahlung).
Strafrechtliche Schritte können eingeleitet werden, wenn Persönlichkeitsrechte oder Urheberrechte verletzt werden.
Grundlage: ZGB Art. 28, URG Art. 67 ff., StGB Art. 179quater ff
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